Bei Erkrankungen mit leichter Symptomatik kann seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon eine Krankschreibung erfolgen.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Patientinnen und Patienten müssen der Praxis bekannt sein
nur bei Krankheiten ohne schwere Symptomatik
Krankschreibungen können
bis zu fünf Kalendertage erfolgen
keine telefonische
Verlängerung (!)
Die Entscheidung liegt im Ermessen der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes.
Übrigens:
Den „Gelben Zettel“ – die Krankschreibung auf Papier gibt es nicht mehr. Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen.