Telefonische Krankschreibung


Telefonische Krankschreibung


Telefonische Krankschreibung wieder möglich:

Bei Erkrankungen mit leichter Symptomatik kann seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon eine Krankschreibung erfolgen. 
Folgende Punkte sind dabei zu beachten: 
  • Patientinnen und Patienten müssen der Praxis bekannt sein 
  • nur bei Krankheiten ohne schwere Symptomatik
  • Krankschreibungen können bis zu fünf Kalendertage erfolgen
  • keine telefonische Verlängerung (!)
Die Entscheidung liegt im Ermessen der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes.

Übrigens: Den „Gelben Zettel“ – die Krankschreibung auf Papier gibt es nicht mehr. Die Arztpraxis übermittelt die elektronische  Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen.

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